Neues zur zukünftigen Förderung von Agroforstwirtschaft in Deutschland

25.10.2021

Neues zur zukünftigen Förderung von Agroforstwirtschaft in Deutschland – aktuelle Ansätze im Rahmen der GAP-Reform aus dem BMEL und dringende Veränderungsvorschläge aus Sicht des DeFAF

(entnommen aus einer Email des DeFAF-Vorsitzenden Dr. Christian Böhm vom 20.10.2021 an die Mitglieder des Fachverbandes)

Agrarförderrecht

Die Einbindung der Agroforstwirtschaft in das Agrar(förder)recht und damit die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen stellt ein wichtiges Ziel des DeFAF e.V. dar. Auf dem Weg zur Erreichung dieses Zieles haben wir schon sehr viel bewirken können. So ist es sehr erfreulich, dass zumindest die Beibehaltung der agroforstlichen Bewirtschaftung auf Ackerland oder Dauergrünland im Rahmen der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den Maßnahmenkatalog der Öko-Regelungen aufgenommen wurde. Der kürzlich vom BMEL vorgelegte Entwurf für die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (in dieser wird u.a. die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen geregelt) ist mit Blick auf die Agroforstwirtschaft allerdings sehr enttäuschend. So ist insbesondere der geringfügige Förderbetrag von 60 €/ha Gehölzfläche alles andere als akzeptabel, gerade auch mit Blick auf die erheblich höheren Förderbeträge für andere, kurzfristig wirkende und deutlich einfacher umzusetzende Maßnahmen. Der DeFAF e.V. hat sich in einer Stellungnahme gegenüber dem BMEL dazu ausführlich positioniert und anhand von konkreten Änderungsvorschlägen Nachbesserungsbedarf angemahnt. Heute wurde hierzu auch eine Pressemitteilung versendet.

In diesem Zusammenhang erfreulich ist auch, dass viele andere Verbände (sowohl Vertretungen des Berufsstandes als auch Umweltverbände) in ihren Stellungnahmen ebenfalls höhere Förderbeträge für die Bewirtschaftung von Agroforstflächen gefordert haben (darunter z.B. NABU, BUND, DBV). Initiiert durch die AbL Mitteldeutschland wurde zudem eine verbändeübergreifende Stellungnahme erstellt, die ebenfalls diese Forderung aufreift und auch durch den DeFAF e.V. mitgezeichnet wurde.

Inwieweit die Forderungen durch das BMEL berücksichtigt werden, ist auf direktem Wege schwer ersichtlich, da die GAP-Direktzahlungen-Verordnung Ende November im Bundesrat verabschiedet werden soll und bis dahin keine weitere Beteiligung der Verbände angedacht ist. Wir bleiben natürlich trotzdem am Ball und versuchen, auf die Förderrahmenbedingungen bestmöglich im Sinne einer flexiblen und vielfältig gestaltbaren Agroforstwirtschaft Einfluss zu nehmen. Im Fachbereich Recht und Verwaltung wird es dazu demnächst auch ein weiteres Abstimmungstreffen geben.

Projekt SIGNAL III

Am 1. September 2021 startete die dritte Phase des vom BMBF geförderten Forschungsverbundes „BonaRes-SIGNAL – Nachhaltige Landwirtschaftsintensivierung durch Agroforstsysteme“, bei dem der DeFAF e.V. das Teilprojekt 6: „Verbreitung wissenschaftlicher Ergebnisse“ bearbeitet. Als Projektbearbeiterin haben wir zum 15. Oktober Isabelle Frenzel einstellen können.

Geschäftsführung

Der Ausbau unserer Verbandsarbeit geht erfreulicherweise immer weiter voran. Damit steigt jedoch auch das Arbeitsaufkommen, weswegen wir sehr dankbar sind, dass die Eva Mayr-Stihl Stiftung ab dem 1. Januar 2022 eine DeFAF-Geschäftsführung für drei Jahre finanziert. Dies hilft uns jedoch nicht nur die kommenden drei Jahre, sondern bietet zugleich eine wunderbare Möglichkeit, Schritt für Schritt auch auf langfristige Sicht eine Geschäftsführung zu installieren. Die Ausschreibung für diese Stelle wird aktuell erarbeitet und soll Anfang November veröffentlicht werden.